Wartung & Service

Allgemein

Eine Photovoltaikanlage gilt als wartungsarm, sie besitzt praktisch keine beweglichen Teile. Sie ist jedoch nicht wartungsfrei!  Ein schleichender Verlust der Leistung wird kaum wahr-genommen, kann aber die Rentabilität Ihrer Anlage bis zu 20 Prozent beeinträchtigen. Daher sollte eine regelmäßige Wartung und Überprüfung, wie bei Ihrem Auto, keinesfalls vernachlässigt werden. Die Komponentenhersteller, Banken und Versicherungen fordern Wartungsarbeiten, sonst droht ggf. im Schadensfall sogar ein Verlust der Versicherungsschutz  und der Garantieansprüche. Wir sind auf die Wartung Ihrer Anlage spezialisiert egal vom wem diese Installiert wurde.

 

Anlagenüberwachung

Die Überwachung einer Photovoltaikanlage ist eine wichtige Funktion, die man nicht unterschätzen sollte. Viele Anlagenbetreiber sind der Meinung, dass eine regelmäßige Kontrolle des Zählerstandes am Wechselrichter oder Einspeisezähler ausreichend ist. Für die ersten Monate nach der Inbetriebnahme trifft dies eventuell auch noch zu. Allerdings wird das Interesse von Monat zu Monat immer weniger. Eine Photovoltaikanlage soll aber länger als 20 Jahre am Netz bleiben und nach Möglichkeit hohe Erträge einfahren. Ein Ausfall der Komponenten oder schlimmer ein Teildefekt der PV-Module kann dann schnell zu finanziellen Einbußen führen. Gerade bei einer finanzierten Anlage ist der Schaden dann groß und übersteigt schnell die Kosten einer Anlagenüberwachung.

Es gibt zwei Methoden um eine Photovoltaikanlage zu überwachen

Die erste ist die technische Überwachung mit einem Datenlogger, der die angeschlossenen Geräte wie Wechselrichter, PV-Module und Sensoren auf Funktion prüft und alle relevanten Daten ausliest.

Die zweite Methode ist der Anlagenvergleich in PV-Datenbanken. Hier werden die Leistungsdaten verschiedener Anlagen miteinander verglichen. So kann man feststellen, ob die eigene Anlage innerhalb der Region auch vernünftig läuft.

Wir bitten Ihnen die Anlagenüberwachung im Rahmen eines Wartungsvetrag an, lassen sie sich von uns beraten.

 

Wiederholungsprüfung nach BGV A 3

Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaft (BGV) regelt die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, worunter wir auch Photovoltaik-Anlagen zählen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein PV-Betreiber als elektrischer Betriebsführer seiner Anlage die Verantwortung darüber hat. Dies bedeutet nicht, dass er die Prüfung selber durchführen muss, aber er muss sie in regelmäßigen Intervallen beauftragen, wie den PKW-TÜV.

Man unterscheidet im zeitlichen Rahmen:

  • jährlich (PV-Anlage mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielungsabsicht)
  • oder bis spätestens 4-jährig (Anlagen hauptsächlich für den privaten Bereich, Eigenverbrauch)

Fragen sie uns nach einem Angebot für einen PV-Wartungsvertag.
 

Anlagenreinigungen

Photovoltaik Module bringen ihren besten Ertrag unter optimalen Bedingungen. Da der Selbstreinigungseffekt in der Praxis nicht immer perfekt funktioniert, sollten Verschmutzungen regelmäßig durch eine Photovoltaik Reinigung entfernt werden. Je nach Stärke der Verschmutzung kann diese Ertragsminderung zwischen 10 und 20 Prozent ausmachen. Bei einer Photovoltaik Reinigung durch einen Fachbetrieb sollte man von durchschnittlich 2 bis 2,50 € pro Quadratmeter Reinigungskosten ausgehen, denen Leistungsverluste von bis zu 20 % gegenüberstehen